SPIELBETRIEB AUF DEN GOLFANLAGEN IN BAYERN WÄHREND CORONA (STAND 3. APRIL 2022)
Ab dem 3. April fallen in Bayern fast alle Beschränkungen weg und es bleibt nur noch der sog. Basisschutz bestehen. Damit fallen auf den Golfplätzen bei der Sportausübung und in der Gastronomie die derzeitige 3G-Zugangsbeschränkung weg.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie Handhygiene.
Achtung: Maskenpflicht in unserem Sekretariat!